Mahnbescheid erhalten: Was muss ich jetzt tun?
Ein Mahnbescheid kommt vom Gericht — geprüft wird die Forderung aber nicht. Was jetzt zu tun ist, welche Frist gilt und wann Widerspruch noch möglich ist.
Du hast einen Mahnbescheid erhalten und fragst dich, was du jetzt tun sollst? Dann ist dieser Artikel für dich.
Erst einmal zur Einordnung: Ein Mahnbescheid ist ein offizielles Schreiben von einem Gericht. Wichtig ist dabei aber zu wissen, dass das Gericht bei der Ausstellung nicht prüft, ob die Forderung berechtigt ist. Das Gericht prüft nur, ob der Antrag formal richtig gestellt wurde. Ab dem Tag der Zustellung hast du grundsätzlich zwei Wochen Zeit, um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.
Die wichtigsten Schritte für dich
- Öffne das Schreiben und notiere dir das Zustellungsdatum.
- Prüfe die Forderung vollständig. Wer fordert Geld? Und warum?
- Ist die Forderung falsch, lege rechtzeitig Widerspruch ein. Das Formular liegt dem Mahnbescheid bei.
- Ist die Forderung korrekt, bezahle sie oder bitte den Gläubiger um eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Wichtig: Reagierst du gar nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen — und damit die Zwangsvollstreckung.
Die Zwei-Wochen-Frist ist nicht das Ende
Das wird oft missverstanden, und es ist der wichtigste Punkt auf dieser Seite.
Die zwei Wochen ab Zustellung stehen so im Gesetz (§ 692 ZPO). Sie sind die Frist, in der du zahlen oder widersprechen sollst. Aber: Widerspruch ist auch danach noch möglich, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht erlassen ist (§ 694 ZPO). Ein verspäteter Widerspruch wird dann als Einspruch behandelt.
Wenn du das Schreiben also erst am 16. Tag öffnest, ist noch nichts verloren. Warte trotzdem nicht ab — sobald der Vollstreckungsbescheid da ist, wird es deutlich schwieriger und teurer.
Was ist ein Mahnbescheid eigentlich?
Ein Mahnbescheid ist Teil eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Dazu kommt es, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson beim Gericht angibt, dass du noch Geld schuldest.
In dem Schreiben findest du normalerweise:
- den Namen des Antragstellers
- den Forderungsgrund
- Angaben zur ursprünglichen Hauptforderung, falls die Forderung zwischenzeitlich bei einem Inkassounternehmen gelandet ist
- mögliche Zinsen
- zusätzliche Kosten
- die insgesamt geforderte Summe
Mahnbescheid, Mahnung oder Inkassobrief?
Die drei werden oft verwechselt, dabei ist der Unterschied entscheidend dafür, wie dringend du reagieren musst.
| Kommt von | Gerichtlich? | Folge, wenn du nicht reagierst | |
|---|---|---|---|
| Mahnung | dem Gläubiger selbst | nein | weitere Mahnungen, evtl. Inkasso |
| Inkassobrief | einem beauftragten Inkassounternehmen | nein | evtl. gerichtliches Mahnverfahren |
| Mahnbescheid | dem Gericht | ja | Vollstreckungsbescheid, dann Zwangsvollstreckung |
Eine Mahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, eine offene Forderung zu bezahlen. Sie kann direkt vom Gläubiger oder von einem beauftragten Vertreter kommen. Ein Inkassobrief kommt von einem Inkassounternehmen, das mit dem Einzug der Forderung beauftragt wurde.
Ein Mahnbescheid dagegen kommt vom Gericht. Das erkennst du auch daran, dass es ein gerichtliches Aktenzeichen gibt.
Auch wenn du vorher schon mehrere Briefe bekommen hast: Spätestens beim Mahnbescheid solltest du reagieren.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

