# Pfändungsfreigrenze 2026: Wie viel darf gepfändet werden?

> Bei einer Pfändung ist nicht dein ganzes Einkommen weg. Seit 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € im Monat geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr. Wie der pfändbare Betrag berechnet wird und welche Teile deines Gehalts besonders geschützt sind.

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Von Lara Planet · 2026-07-09

Erst einmal vorab: Wenn gepfändet wird, heißt das nicht, dass dein gesamtes Einkommen weg ist. Ein bestimmter Anteil deines Einkommens ist gesetzlich geschützt. Dieser Anteil ist die sogenannte Pfändungsfreigrenze.

Wie hoch die Pfändungsfreigrenze für dich ist, hängt vor allem von deinem monatlichen Nettoeinkommen ab und von der Anzahl der Personen, für die du gesetzlich Unterhalt zahlst, etwa Kinder oder Ehepartner.

## Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze soll sicherstellen, dass dir bei einer Gehalts- oder Lohnpfändung genug Geld für deinen Lebensunterhalt bleibt. Für eine Person ohne Unterhaltspflichten liegt der monatliche Grundfreibetrag **seit dem 1. Juli 2026 bei 1.587,40 €**.

Das bedeutet konkret:

- Verdienst du weniger als diesen Betrag, ist dein Einkommen grundsätzlich nicht pfändbar.
- Verdienst du mehr, wird dein Einkommen in Stufen eingeteilt: Ein Teil bleibt dir weiterhin zum Leben, und nur der darüber liegende Betrag kann teilweise gepfändet werden, je nach Höhe deines Einkommens und deiner Unterhaltspflichten.

Der tatsächliche Betrag ergibt sich aus der offiziellen Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst; die aktuellen gelten bis zum 30. Juni 2027.

## Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?

Wie kurz beschrieben sind vor allem zwei Punkte wichtig:

- dein monatliches Nettoeinkommen
- deine Unterhaltspflichten

Die Unterhaltspflichten erhöhen deinen Freibetrag. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € im Monat dazu, für die zweite bis fünfte jeweils weitere 332,83 €.

| Unterhaltspflichten | Monatlich geschützt (Freibetrag) |
| --- | --- |
| keine | 1.587,40 € |
| 1 Person | 2.184,82 € |
| 2 Personen | 2.517,65 € |
| 3 Personen | 2.850,48 € |
| 4 Personen | 3.183,31 € |
| 5 Personen | 3.516,14 € |

Vom Einkommen über dem Freibetrag bleibt dir zusätzlich ein Teil: ohne Unterhaltspflichten drei Zehntel, mit einer Person fünf Zehntel, und mit jeder weiteren Person ein Zehntel mehr. Erst ab einem Nettoeinkommen von 4.866,30 € ist alles darüber voll pfändbar.

Ein Beispiel: Ohne Unterhaltspflichten und mit 2.000 € netto liegen 412,60 € über dem Freibetrag. Davon bleiben dir drei Zehntel, also rund 124 €; etwa 289 € sind pfändbar. Dir bleiben rund 1.711 €.

Den genauen Betrag für dein Einkommen zeigt dir unser Pfändungsrechner. Er rechnet mit derselben Tabelle und läuft komplett in deinem Browser.

## Welche Teile deines Einkommens sind besonders geschützt?

Nicht jede Zahlung auf deiner Gehaltsabrechnung wird gleich behandelt. Für einige Zahlungen gelten besondere Regeln (§ 850a ZPO). Einige Beispiele:

- Überstundenvergütungen
- Weihnachtsgeld
- Aufwandsentschädigungen
- bestimmte Zulagen und Beihilfen

Ein Teil dieser Zahlungen kann teilweise oder sogar vollständig vor einer Pfändung geschützt sein. Überstundenvergütungen sind zum Beispiel zur Hälfte unpfändbar, Aufwandsentschädigungen im üblichen Rahmen ganz.

**Wichtig: Diese besonderen Regeln gelten für die Lohnpfändung beim Arbeitgeber. Bei einer Kontopfändung schützt dich stattdessen das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).**

*Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.*

## Rechne aus, was dir bleibt.

Mit unserem Pfändungsrechner siehst du in Sekunden, welcher Teil deines Nettoeinkommens geschützt ist. In der Norta App baust du daraus deinen Plan: alle Schulden an einem Ort, und ein realistischer Weg heraus.
